<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>CPAPDF</title>
	<atom:link href="http://cpapdf.org/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://cpapdf.org</link>
	<description>Was kann es Schöneres geben?</description>
	<lastBuildDate>Wed, 27 Jan 2010 19:49:10 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Stornorechnung</title>
		<link>http://cpapdf.org/2010/01/stornorechnung/</link>
		<comments>http://cpapdf.org/2010/01/stornorechnung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Jan 2010 19:44:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://cpapdf.org/?p=15</guid>
		<description><![CDATA[Die Stornorechnung gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht, dennoch wird dieser Begriff in der Praxis der Rechnungsstellung von Unternehmen und Freiberuflern oftmals verwendet. Dennoch hat die so genannte Stornorechnung Auswirkungen auf die Behandlung des Vorsteuerabzuges im Rahmen der Umsatzsteuererklärung und bedarf besonderer Betrachtung.

Bei der Stornorechnung handelt es sich steuerrechtlich gesehen eher um eine Rechnungsberichtigung oder den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Stornorechnung gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht, dennoch wird dieser Begriff in der Praxis der Rechnungsstellung von Unternehmen und Freiberuflern oftmals verwendet. Dennoch hat die so genannte Stornorechnung Auswirkungen auf die Behandlung des Vorsteuerabzuges im Rahmen der Umsatzsteuererklärung und bedarf besonderer Betrachtung.</strong></p>
<p><span id="more-15"></span></p>
<p>Bei der Stornorechnung handelt es sich steuerrechtlich gesehen eher um eine Rechnungsberichtigung oder den Widerruf einer ordnungsgemäßen Rechnung. Besonders im Bereich des Fernabgabegesetzes kommt es immer wieder zu Fällen der Stornorechnung. Auch bei der Buchung von Reisen, egal ob online oder offline, kommt der Stornorechnung eine besondere Bedeutung zu. Beispielsweise werden Stornorechnungen erstellt, wenn Reisen aufgrund bestimmter Umstände nicht angetreten werden. Dann wird die bereits erstellte oder auch bezahlte Rechnung mit einer Stornorechnung berichtigt, bzw. eine Gutschrift auf schon bezahlte Beträge gegeben.</p>
<p>In der buchhalterischen Praxis dienen Stornorechnungen als Gegenbeleg zu bereits erstellten Rechnungen, um den Wert der berechneten Menge zurückzusetzen. Nach der Erstellung der Stornorechnung kann an den Auftraggeber eine neue Rechnung erstellt werden. Alles in allem handelt es sich in diesem Fall um eine berichtigte Rechnung, auch Rechnungsberichtigung genannt. Bei Rechnungen mit falsch ausgewiesenem Preis sind mehrere Verfahren der Stornorechnung möglich. Hier kommt es auf die genauen Umstände an. Ist die Rechnung noch nicht beim Kunden kann die Rechnung storniert, der Auftrag reaktiviert und der Preis im Auftrag geändert werden. Bei Auftragsannahme wird der Auftrag ausgeführt und eine neue Rechnung erstellt.</p>
<p>Anders verhält es sich, wenn eine Rechnung mit zu niedrigem Betrag schon beim Kunden ist. Dann kann nur noch der Differenzbetrag in Rechnung gestellt werden. Ist jedoch schon im Auftrag ein zu niedriger Preis ausgewiesen kommt es oftmals zu Streitfällen. Ist der Preis auf einer erstellten Rechnung hingegen zu hoch, bietet sich die Stornorechnung als Gutschrift an. Dann wird dem Kunden der Differenzbetrag gutgeschrieben und in der Buchhaltung mit einer berichtigten Rechnung verrechnet.<br />
<strong><br />
In jedem Fall ist darauf zu achten, dass bei bereits versandten Rechnungen eine korrekte Stornorechnung und eine berichtigte Rechnung in die Buchhaltung aufgenommen werden, um Unklarheiten bei der Umsatzsteueranmeldung zu vermeiden.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://cpapdf.org/2010/01/stornorechnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Riester Rente</title>
		<link>http://cpapdf.org/2010/01/riester-rente/</link>
		<comments>http://cpapdf.org/2010/01/riester-rente/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 19:48:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://cpapdf.org/?p=19</guid>
		<description><![CDATA[Unter dem Oberbegriff &#8220;Riester&#8221; werden in der Praxis der staatlich geförderten Altervorsorge alle Verträge zur Altervorsorge zusammengefasst, die auf dem Programm der staatlichen Förderung aufsetzen.

Seinen Namen bekam das staatliche Förderprogramm vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, der im Rahmen der Rentenreform 2000/2001 ein solches Förderprogramm vorgeschlagen hatte.
Riester im Säulenmodell der Altersvorsorge
Nach der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Unter dem Oberbegriff &#8220;Riester&#8221; werden in der Praxis der staatlich geförderten Altervorsorge alle Verträge zur Altervorsorge zusammengefasst, die auf dem Programm der staatlichen Förderung aufsetzen.</strong></p>
<p><span id="more-19"></span></p>
<p>Seinen Namen bekam das staatliche Förderprogramm vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, der im Rahmen der Rentenreform 2000/2001 ein solches Förderprogramm vorgeschlagen hatte.</p>
<h2>Riester im Säulenmodell der Altersvorsorge</h2>
<p>Nach der Rentenreform im Jahre 2001 zeigte sich deutlicher denn je, dass die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung für eine vernünftige Altersversorgung nicht mehr ausreichend sind. Damit gewannen die beiden anderen Säulen der Altersvorsorge, die betriebliche Alterversorgung und die private Altersvorsorge, einen neuen Stellenwert. Das Riester Modell fördert die beiden letzten Säulen mit staatlichen Zuschüssen und macht sie so, zumindest für mindestens durchschnittlich verdienende sozialversicherungspflichtige Bürger, zu einem wichtigen Baustein in der finanziellen Sicherung des Alters.</p>
<h2>Riester im Schichtenmodell der Rentenbezüge</h2>
<p>Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das seit 2005 die Besteuerung der Altervorsorge neu regelt, wird aus dem Säulenmodell der Altervorsorge ein Schichtenmodell. Je nach Vorsorgeart werden die Ansparleistungen zur Altersvorsorge in steuerlich unterschiedlich gehandhabte Schichten eingeteilt. Dabei befindet sich die Riester Rente in der Schicht 2 ebenso wie die betriebliche Altersversorgung. Während sich in der ersten Schicht die Produkte der gesetzlichen Rentenversicherung finden, sind alle Altervorsorgeleistungen, die auf Kapitalerträge setzen und über die Basisversorgung hinausgehen in der dritten Schicht gebunden. Damit sichert sich der Staat steuerlichen Zugriff auf die Altervorsorgebeiträge in einem höheren Maße als bislang.</p>
<h2>Vorteile von Riester</h2>
<p>Riester Produkte sind staatlich gefördert und werden jährlich durchaus attraktiv gefördert. Pro Person und Jahr erhalten Förderberechtigte 154,00 Euro Basiszulage. Dazu kommen je Kind jährlich 185,00 Euro pro Jahr. Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren mit Zusatzrentensicherung nach dem Riestermodell werden einmalig 200,00 Euro Bonus gezahlt.<br />
Je nach Einkommen gestalten sich die Basiszulagen nach oben anders und können einen großen Teil der Zusatzrentenbeiträge ausmachen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://cpapdf.org/2010/01/riester-rente/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schreibgebühr</title>
		<link>http://cpapdf.org/2010/01/schreibgebuhr/</link>
		<comments>http://cpapdf.org/2010/01/schreibgebuhr/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 16 Jan 2010 19:43:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://cpapdf.org/?p=13</guid>
		<description><![CDATA[Schreibgebühren sind bereits seit dem 18. Jahrhundert im europäischen Bereich bekannt. Heute sind Schreibgebühren üblich im juristischen, medizinischen und verwaltungstechnischen Bereich. Auch Vermieter berechnen immer wieder für die Ausstellungen der vertraglichen Unterlagen Schreibgebühren. Die Berechtigung der Berechnung von Schreibgebühren, vor allem aber ihre Höhe ist immer wieder umstritten, jedoch für einige Bereiche gesetzlich festgelegt.


Schreibgebühren entstehen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schreibgebühren sind bereits seit dem 18. Jahrhundert im europäischen Bereich bekannt. Heute sind Schreibgebühren üblich im juristischen, medizinischen und verwaltungstechnischen Bereich. Auch Vermieter berechnen immer wieder für die Ausstellungen der vertraglichen Unterlagen Schreibgebühren. Die Berechtigung der Berechnung von Schreibgebühren, vor allem aber ihre Höhe ist immer wieder umstritten, jedoch für einige Bereiche gesetzlich festgelegt.<br />
</strong></p>
<p><span id="more-13"></span></p>
<p>Schreibgebühren entstehen meist dann, wenn im Zuge eines Verwaltungsaktes Schriftstücke anzufertigen und zu vervielfältigen sind. Dabei spielt die Akzeptanz des Inhaltes durch den Empfänger der Schriftstücke keine Rolle. </p>
<p>Im juristischen Bereich werden Schreibgebühren immer dann berechnet, wenn Schriftstücke zum Verfahren wie etwa Gutachten, Beweismittelsammlungen, Urteile und Urteilsbegründungen in schriftlicher Form vorgelegt werden. Auch für die Vervielfältigung dieser Dokumente werden Schreibgebühren berechnet. Im Verwaltungsverfahren sollen Schreibgebühren den Aufwand decken oder zumindest abfedern, der durch die Erstellung von Schriftsätzen entsteht. Dabei werden Materialkosten ebenso berechnet wie die Tätigkeit der Personen, die die Schriftstücke in die Schriftform bringen.</p>
<p>Ärzte als Sachverständige sowie Versichertenverbände und Krankenkassen behelfen sich zur Kostenweitergabe ebenfalls der Schreibgebühr. Erscheinen dem Empfänger von Schriftsätzen erhobene Schreibgebühren zu hoch oder ohnehin nicht berechtigt, sollte in jedem Fall das Rechtsmittel des Einspruchs erhoben werden, da oftmals Schreibgebühren weit über dem gesetzlich akzeptierten Ansatz erhoben werden. Oftmals sind hier auch außergerichtliche Lösungen im Streitfall möglich.</p>
<p>Für Sachverständigengutachten aus dem medizinischen Bereich hat der Gesetzgeber für eine Normseite A4 einen Gebührensatz von etwa 1,20 Euro festgeschrieben. Dabei wird von einem Zeichenkostensatz von etwa 0,75 Euro für 1200 Zeichen ausgegangen.</p>
<p>Nicht berechnet werden Schreibgebühren bei der gewerbsmäßigen Erstellung von Schriften und Schriftsetzen. Hier regeln der Autor und der Auftraggeber die Vergütung für die geleistete Arbeit in eigenen Verträgen, die jedoch keine Schreibgebühr vorsehen. Auch für andere Verträge zwischen vertragsfähigen Parteien sind keine Schreibgebühren vorgesehen. Eine Ausnahme bilden hier immer wieder Mietverträge, hier sollte mit dem Vermieter klar verhandelt werden. Quelle: <a href="http://www.contentextern.de">Content extern</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://cpapdf.org/2010/01/schreibgebuhr/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Urlaubsanspruch</title>
		<link>http://cpapdf.org/2010/01/urlaubsanspruch/</link>
		<comments>http://cpapdf.org/2010/01/urlaubsanspruch/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 19:41:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://cpapdf.org/?p=11</guid>
		<description><![CDATA[Der Urlaubsanspruch für sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte in der deutschen Wirtschaft richtet sich nach der aktuellen Gesetzgebung und den darauf aufbauenden Vereinbarungen aus dem Arbeits- oder Anstellungsvertrag.

Im Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten grundsätzlich geregelt. Danach haben Arbeiter und Angestellte bei Vollarbeitszeit innerhalb von fünf oder sechs Wochenarbeitstagen einen Mindesturlaubsanspruch von mindestens 20 oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Urlaubsanspruch für sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte in der deutschen Wirtschaft richtet sich nach der aktuellen Gesetzgebung und den darauf aufbauenden Vereinbarungen aus dem Arbeits- oder Anstellungsvertrag.</strong></p>
<p><span id="more-11"></span></p>
<p>Im Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten grundsätzlich geregelt. Danach haben Arbeiter und Angestellte bei Vollarbeitszeit innerhalb von fünf oder sechs Wochenarbeitstagen einen Mindesturlaubsanspruch von mindestens 20 oder 24 Arbeitstagen jährlich.</p>
<p>Der Urlaubsanspruch ergibt sich jedoch erst nach einer Mindestzugehörigkeit zum Unternehmen von sechs Monaten und kann bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit oder anderen Regelungen aus dem Arbeitsvertrag auch mehr Tage als die mindest festgelegten betragen.</p>
<p>Grundsätzlich gilt der Urlaubsanspruch je Kalenderjahr und kann nur unter besonderen Umständen in das folgende Kalenderjahr übernommen, in manchen Fällen auch vergütet werden. Die Vergütung von Urlaubsansprüchen kommt jedoch nur dann in Frage, wenn aus begründeten betriebsbedingten Fällen eine anderweitige Abgeltung von Urlaub bzw. Übertragung in das Folgejahr nicht möglich ist.</p>
<p>Sonderfälle bezüglich des Urlaubsanspruches von Arbeitern und Angestellten ergeben sich bei Hochzeit, Geburt, Umzug oder Todesfall naher Angehöriger. Hier wird oft Sonderurlaub gewährt, der nicht auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet werden darf. Hierzu gibt es entsprechende Regelungen in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.</p>
<p><strong>Da der Urlaub als bezahlte Freistellung zur Erholung der Arbeitnehmer dient, dürfen diese während ihres Erholungsurlaubes keiner, auch keiner nebenberuflichen, erwerbsmäßigen Beschäftigung nachgehen.</strong></p>
<p>Die Urlaubszeit wird mit dem so genannten Urlaubsentgelt vergütet. Dieses  berechnet sich nach dem durchschnittlichen Grundentgelt der letzten 13 Wochen vor dem Jahresurlaub ohne Zuschläge und Vergünstigungen. Oftmals wird dazu auch ein jährliches Urlaubsgeld gewährt. Dieses ist dann jedoch auch an alle Arbeitnehmer eines Unternehmens nach gleichen Maßstäben zu zahlen.</p>
<p>Bei Krankheit im Urlaub können die betroffenen Urlaubstage nachberechnet werden, sofern der Arbeitnehmer die Krankheit und deren Ende entsprechend den arbeitsrechtlichen Vorschriften dem Arbeitgeber meldet. Dann gelten Krankentage nicht als Urlaubstage. Feiertage und Wochenendtage werden ebenso nicht als Urlaubstage gezählt. Werden Arbeitsnehmer während ihres Urlaubs in die Firma zurückgerufen, werden die nicht genutzten Urlaubstage ebenfalls wieder in den jährlichen Urlaubsanspruch zurückgeführt. Zusätzlich können weitere Vergütungen in diesem Fall erfolgen. Vom Grundsatz her sollen jedem Arbeitnehmer pro Kalenderjahr wenigstens zwei Wochen Urlaub am Stück gewährt werden sofern keine betrieblichen Umstände dagegen sprechen. </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://cpapdf.org/2010/01/urlaubsanspruch/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>IT-Recht</title>
		<link>http://cpapdf.org/2010/01/it-recht/</link>
		<comments>http://cpapdf.org/2010/01/it-recht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 19:41:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://cpapdf.org/?p=9</guid>
		<description><![CDATA[Das deutsche Informationstechnologierecht, auch Informationsrecht, wird unter dem Kürzel IT-Recht zusammengefasst. Dabei gibt es in der deutschen Rechtsprechung kein autonomes IT-Recht an sich. Vielmehr setzt sich das deutsche IT-Recht aus Regelungen, Gesetzen und Verordnungen aus verschiedenen, diesen Bereich des Lebens tangierenden, Rechtsbereichen zusammen. Die ursprüngliche Bezeichnung lautete Computerrecht, heute wird vom Recht der elektronischen Datenverarbeitung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das deutsche Informationstechnologierecht, auch Informationsrecht, wird unter dem Kürzel IT-Recht zusammengefasst. Dabei gibt es in der deutschen Rechtsprechung kein autonomes IT-Recht an sich. Vielmehr setzt sich das deutsche IT-Recht aus Regelungen, Gesetzen und Verordnungen aus verschiedenen, diesen Bereich des Lebens tangierenden, Rechtsbereichen zusammen. Die ursprüngliche Bezeichnung lautete Computerrecht, heute wird vom Recht der elektronischen Datenverarbeitung gesprochen.</strong></p>
<p><span id="more-9"></span></p>
<p>Mit der weiteren Entwicklung der Informationstechnologien hat sich aus dem IT-Recht ein mittlerweile eigenständiges Rechtsgebiet entwickelt. Es existiert ein Fachanwaltstitel für IT-Recht. Dennoch ist das IT-Recht ein Rechtsgebiet in dem Teile anderer Rechtbereiche zusammengefasst werden.</p>
<p>Zu den betroffenen Rechtsgebieten gehört das Vertragsrecht, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Immaterialgüterrecht, das Datenschutzrecht, das Telekommunikationsrecht, das Kartellrecht und das internationale Privatrecht. Rechtssicherheit auf dem Gebiet des IT-Rechts ist nur schwer dauerhaft herstellbar, da diese Materie ständiger Veränderung unterworfen ist. Es empfiehlt sich bei breiter Nutzung der IT-Technologien im Unternehmen einen Fachmann für IT-Recht mit der Prüfung und Beurteilung der rechtlichen Relevanz und Rechtssicherheit betreffender Bereiche zu beauftragen.<br />
Auch im privaten Sektor kommt dem <a href="http://www.anwaltskanzlei-online.de">IT-Recht</a> eine zunehmend größere Bedeutung zu. Insbesondere die Verbreitung und Nutzung von Software sowie urheberrechtlich geschützter oder gesetzlich verbotener Inhalte trifft in großem Umfang auch Privatanwender. Insofern ist eine ausgiebige Beschäftigung mit einschlägigen Rechtsvorschriften des IT-Rechts auch für Privatpersonen lohnend.</p>
<p><strong>Aufgrund der schwierigen Materie gestalten sich juristische Verfahren bezüglich des IT-Rechts immer wieder als langwierig und teilweise sehr schwierig. Da auch internationale Bezüge immer stärker involviert sind ist internationales Recht anwendbar und zum Teil unverzichtbar.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://cpapdf.org/2010/01/it-recht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Weihenstephan glaubt den Protesten nicht</title>
		<link>http://cpapdf.org/2010/01/weihenstephan-glaubt-den-protesten-nicht/</link>
		<comments>http://cpapdf.org/2010/01/weihenstephan-glaubt-den-protesten-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 19:37:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://cpapdf.org/?p=7</guid>
		<description><![CDATA[Die Molkerei Weihenstephan ist der Meinung, dass die zahlreichen Protestbriefe der Verbraucher gegen den Gebrauch der Gentechnik, welche für das Tierfutter genutzt wird, nicht on den Verbrauchern selbst stammen. Diese Aussage wurde getroffen, nachdem versucht worden ist, der Molkerei rund 4.000 Protestbriefe zu überreichen. Die Müllermilch Tochter hat in einer öffentlich gemachten Erklärung an Greenpeace [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Molkerei Weihenstephan ist der Meinung, dass die zahlreichen Protestbriefe der Verbraucher gegen den Gebrauch der Gentechnik, welche für das Tierfutter genutzt wird, nicht on den Verbrauchern selbst stammen. Diese Aussage wurde getroffen, nachdem versucht worden ist, der Molkerei rund 4.000 Protestbriefe zu überreichen. Die Müllermilch Tochter hat in einer öffentlich gemachten Erklärung an Greenpeace gesagt: „Verbraucher sind für und allerdings nicht Greenpeace-Mitglieder oder Sympathisanten, die als Verbraucher getarnt auftreten, nur damit man auf die vermeintlich beeindruckende Zahl von 4.000 Zuschriften kommt.“</strong></p>
<p><span id="more-7"></span></p>
<p>Im Grunde bedeutet es also, dass die Verbraucher, wenn sie an den Informationsständen oder Mitmachaktionen gegen die Gentechnik sprechen, eigentlich keine wahren Verbraucher sind und nur so getan haben. Oder sie sind eben solche Verbraucher, welche nur mitmachen, um einfach dabei zu sein. Damit hat der Konzern gezeigt, dass ihm die Verbraucherschreiben vollkommen egal sind, denn sie haben diese auch nicht angenommen.</p>
<p>Die Molkereien Campina, welche die Marke Landliebe produziert, und die Breisgaumilch haben hingegen bewiesen, dass es kein Problem darstellt, auf eine Fütterung ohne Gentechnik umzusteigen. Landliebe hat dafür sogar schon die „Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung“ bekommen und den Umsatz bei den Produkten der H- und Frischmilch Steigerung der Verkaufszahlen von 10 und 3,9 Prozent verzeichnen. Diese Steigerung hat trotz der schlechten Milchmarkt-Situation stattgefunden. Es ist mittlerweile ein „Renner“ geworden, bei der Produktion auf die Gentechnik zu verzichten. Selbst der ganz neue <a href="http://www.greenpeace.de">Greenpeace</a>-Einkaufsratgeber hat das gezeigt, denn zum ersten Mal sind hier Produkte aufgeführt worden, welche mit der Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung gekennzeichnet sind. Mit diesem Label gekennzeichnete Produkte zeigen dem Verbraucher, dass in den Futtertrögen der Kühe, Schweine oder Hühner keine Pflanzen enthalten waren, die von der Gentechnik stammen. Diese Kennzeichnung ist freiwillig und es wird gehofft, dass sie auf immer mehr Produkten zu finden ist. Das neue Siegel, welches einheitlich ist, hat Ilse Aigner, die Verbraucherministerin, am 10. August vorgestellt. Es soll den Verbrauchern eine Vereinfachung sein, damit diese sich im Kennzeichnungswahn besser zurechtfinden.</p>
<p><strong>Die ersten Produkte mit dem neuen Label sollen voraussichtlich zum Herbst gekauft werden können. Mit dem neusten Ratgeber können sich die Verbraucher informieren, was verschiedene Firmen von der Gentechnik halten. Vielleicht kommt auch bald Weihenstephan zur Einsicht und steigt auf eine Fütterung ohne Gentechnik um.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://cpapdf.org/2010/01/weihenstephan-glaubt-den-protesten-nicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
